fördert lokale Bündnisse, die künstlerisch mit Kindern und Jugendlichen aus ökonomischen Risikolagen arbeiten.

Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst in einer materiell oder sozial schwierigen Situation auf. Fehlt es den Eltern an Geld oder formaler Bildung, sind ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland eingeschränkt. Ihnen Zugänge zu den vielfältigen Angeboten kultureller Bildung zu ermöglichen, sodass sie künstlerisches Arbeiten kennenlernen und ausprobieren können, ist das Ziel des Programmes „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. „tanz + theater machen stark“ ist Teil davon.

„tanz + theater machen stark“ initiiert lokale Bündnisse, bestehend aus mindestens drei Partner*innen, die sich mit theaterpädagogischen Projekten an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten. Seit 2018 wurden über 300 Projekte aus allen 16 Bundesländern gefördert.

Mitmachen?

2023 startet die dritte Förderphase. Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen,

  • die gerne mit Kindern und Jugendlichen zu deren Themen künstlerisch arbeiten, sei es mit vertrauten, sei es mit neuen Mitteln,
  • die mit anderen Institutionen kooperieren möchten und sich über die dabei entstehenden Synergieeffekte freuen und
  • die sich eine Vollfinanzierung ihrer Projekte durch eine einzelne Förderinstitution – mit angemessenen Honoraren, auch für die Vor- und Nachbereitung – wünschen.

Das Juryverfahren ist transparent und berücksichtigt die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Nähere Informationen und Antragsfristen werden im Lauf des Herbstes 2022 hier bekanntgegeben.

Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Informationen dazu und zu den übrigen Programmpartnern finden Sie hier.

gefördert von

Team + Kontakt

Projektleitung

Portraitbild Eckhard Mittelstädt

Eckhard Mittelstädt
E-Mail: @email

Telefon: 030 5156525 - 47

Projektmitarbeit

Portraitbild Sonja Linke

Sonja Linke
E-Mail: @email

Telefon: 030 5156525 - 48

Portraitbild Katia Münstermann

Katia Münstermann
E-Mail: katia.münstermann@darstellende-kuenste.de

Telefon: 030 5156525 - 46

Illustration

Mailingliste "tanz + theater machen stark"

Sie möchten Einladungen und Informationsschreiben zu "tanz + theater machen stark" erhalten? Dann tragen Sie sich hier in unseren Verteiler ein.

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Meldungen zu "tanz + theater machen stark"

Termine zu "tanz + theater machen stark"

Medien zu "tanz + theater machen stark"

Ausschreibung

Reguläre Antragsfristen 2022

2022 endet die zweite Programmphase von »tanz + theater machen stark«. Bewilligte Projekte können noch bis zum 30. September 2022 durchgeführt werden. Dafür gab es noch eine Antragsfrist am 15. Mai 2022 (für Projekte die im Juli beginnen) wofür Projektskizzen eingereicht werden konnten.

Ab 2023 startet die dritte Förderphase von „ttms“. Informationen und Antragsfristen werden hier im Lauf des Herbstes 2022 bekanntgegeben.

In der Geschäftsstelle stehen der Leiter des Projektes »tanz + theater machen stark«, Eckhard Mittelstädt, und die Sachbearbeiterinnen Katia Münstermann und Sonja Linke, neben den fünf regionalen Fachstellen, für die Beratung von Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen gern zur Verfügung.

Vor jedem Antragsschluss finden in einigen Bundesländern auch Beratungstage vor Ort statt. Termine der Beratungstage finden Sie hier.

Zur Erläuterung von Ausschreibungsbedingungen und programmspezifischen Besonderheiten für die zweite Förderphase von 2018 - 2022 hatten wir einen Leitfaden entwickelt, der im Downloadbereich zum Herunterladen bereit steht. 

 

Tanz- und Theaterspielsommer

Um bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die unter den Einschränkungen der Covid 19 – Pandemie in den letzten Jahren besonders gelitten haben, zu unterstützen, wird der BFDK das Sonderprogramm „Tanz- und Theaterspielsommer“ im Rahmen von »tanz + theater machen stark« auch 2022 fortsetzen. Wer also in den Sommerferien des jeweiligen Bundeslandes ein Projekt für bildungsbenachteiligte Kinder und/oder Jugendliche durchführen möchte, kann sechs Wochen vor geplantem Projektbeginn oder früher einen Antrag stellen.

Um das Sonderprogramm kurzfristig umsetzen zu können, gibt es einige Veränderungen im Antragsverfahren. Die Antragstellung erfolgt direkt in der Datenbank KUMASTA, die vorherige Einreichung einer Projektskizze ist nicht notwendig. Zudem gibt es ein verkürztes Juryverfahren und natürlich wird auch ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Für eine Antragstellung sind weiterhin drei Bündnispartner notwendig und dieses Programm richtet sich wie alle Kultur macht stark – Programme an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche.

Es können ausschließlich kurze Projekte eingereicht werden, die in den Sommerferien des jeweiligen Bundeslandes beginnen und enden. Hierfür sind nur bestimmte Formate geeignet. Die Formate können einzeln und kombiniert beantragt werden. Es ist auch möglich, Projekte zu kombinieren und einen Antrag mit mehreren Projekten z.B. für mehrere Altersgruppen zu stellen. Ab sofort steht hierfür der Leitfaden bereit. 

FAQ Leitfaden
tanz + theater machen stark

Unser Leitfaden ist als Hilfe bei der Antragstellung und später bei der Durchführung eines »tanz + theater machen stark«-Projektes in der zweiten Förderphase 2017 - 2022 gedacht. Er erklärt Voraussetzungen und Begriffe und weist auf Besonderheiten dieses Programms hin. Der Leitfaden für die dritte Förderphase ab 2023 wird im Herbst 2022 hier veröffentlicht. 

  • Das BMBF will außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, fördern und so bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Diese Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich vor Ort in Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Neben der konkreten Unterstützung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher ist ein weiteres Ziel der Förderung durch das BMBF die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. So will das BMBF einen weiteren wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird.

    Das BMBF will außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, fördern und so bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Diese Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich vor Ort in Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Neben der konkreten Unterstützung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher ist ein weiteres Ziel der Förderung durch das BMBF die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. So will das BMBF einen weiteren wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird.

  • Die Bildung von Bündnissen ist eine wesentliche Grundlage dieses Programms. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte mit diesem Programm »die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen« fördern.

    Es geht also um die Bildung eines Netzwerkes mit anderen Akteuren, die gemeinsam ein Projekt für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche entwickeln und durchführen. Für die konkrete Durchführung des Projektes beauftragt das Bündnis bzw. der für den jeweiligen künstlerischen bzw. pädagogischen Bereich zuständige Bündnispartner, Fachkräfte auf Honorarbasis.

    Die Bildung von Bündnissen ist eine wesentliche Grundlage dieses Programms. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte mit diesem Programm »die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen« fördern.

    Es geht also um die Bildung eines Netzwerkes mit anderen Akteuren, die gemeinsam ein Projekt für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche entwickeln und durchführen. Für die konkrete Durchführung des Projektes beauftragt das Bündnis bzw. der für den jeweiligen künstlerischen bzw. pädagogischen Bereich zuständige Bündnispartner, Fachkräfte auf Honorarbasis.

  • Einer der drei Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projektes. Dieser beantragende Bündnispartner darf weder eine Schule noch eine KiTa oder ein Hort sein.

    Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen.

    Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.

    Einer der drei Bündnispartner übernimmt die Antragstellung und die administrative Abwicklung des Projektes. Dieser beantragende Bündnispartner darf weder eine Schule noch eine KiTa oder ein Hort sein.

    Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen.

    Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.

  • Kern der Bündnisse im Rahmen von »tanz + theater machen stark« ist eine Fachpartnerschaft zwischen einem Theater und einer pädagogischen Einrichtung. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.

    Der künstlerische Partner bringt seine künstlerische Praxis ins Bündnis ein und eröffnet den am Projekt beteiligten Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten der Erprobung künstlerischer Ausdrucksformen und künstlerische Zugänge zu gesellschaftlichen und politischen Themen.

    Der pädagogische Fachpartner stellt den Zugang zur Zielgruppe und den pädagogischen Rahmen sicher und bringt seine pädagogische Kompetenz ins Projekt ein.

    Hinzu sollte als dritter Partner in der Regel ein Ort kommen, der sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert: die Schule, das soziokulturelle Zentrum, der Jugendtreff...

    Wird ein Ort, der auch Arbeits- und Präsentationsort ist, durch den künstlerischen oder pädagogischen Partner in das Bündnis eingebracht (z.B. das Theaterhaus, die Schule, das Jugendkulturzentrum) soll der dritte Partner eine Einrichtung oder Initiative sein, die den sozialräumlichen Zugang zur Zielgruppe vertieft (z.B. ein Jugendzentrum, der Qualifizierungsträger, die Handwerkskammer, der Tafelverein, das Quartiersmanagement).

    Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus.

    Auch die Hinzuziehung von weiteren Kooperationspartnern ist möglich. Alle am Projekt Beteiligten schließen bereits in der Planungsphase des Projektes einen Kooperationsvertrag. Hier findet sich dazu ein Mustervertrag.

    Kern der Bündnisse im Rahmen von »tanz + theater machen stark« ist eine Fachpartnerschaft zwischen einem Theater und einer pädagogischen Einrichtung. Ein lokales Bündnis muss sich immer aus (mindestens) drei Partnern zusammensetzen. Alle Bündnispartner müssen juristische Personen (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GbR, GmbH etc.) sein.

    Der künstlerische Partner bringt seine künstlerische Praxis ins Bündnis ein und eröffnet den am Projekt beteiligten Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten der Erprobung künstlerischer Ausdrucksformen und künstlerische Zugänge zu gesellschaftlichen und politischen Themen.

    Der pädagogische Fachpartner stellt den Zugang zur Zielgruppe und den pädagogischen Rahmen sicher und bringt seine pädagogische Kompetenz ins Projekt ein.

    Hinzu sollte als dritter Partner in der Regel ein Ort kommen, der sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert: die Schule, das soziokulturelle Zentrum, der Jugendtreff...

    Wird ein Ort, der auch Arbeits- und Präsentationsort ist, durch den künstlerischen oder pädagogischen Partner in das Bündnis eingebracht (z.B. das Theaterhaus, die Schule, das Jugendkulturzentrum) soll der dritte Partner eine Einrichtung oder Initiative sein, die den sozialräumlichen Zugang zur Zielgruppe vertieft (z.B. ein Jugendzentrum, der Qualifizierungsträger, die Handwerkskammer, der Tafelverein, das Quartiersmanagement).

    Das Bündnis selbst erhält keine Fördermittel für seine Arbeit, sondern reicht diese an die vom Bündnis beauftragten Fachkräfte weiter bzw. gibt sie für Projektkosten aus.

    Auch die Hinzuziehung von weiteren Kooperationspartnern ist möglich. Alle am Projekt Beteiligten schließen bereits in der Planungsphase des Projektes einen Kooperationsvertrag. Hier findet sich dazu ein Mustervertrag.

  • Das Programm richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche im Altersspektrum ab 3 bis 18 Jahre. Als bildungsbenachteiligt gelten in diesem Programm Kinder und Jugendliche, denen durch finanzielle und soziale Risiken und/oder ein bildungsfernes Elternhaus der Zugang zu Angeboten der Kulturellen Bildung erschwert ist. Bildungsbenachteiligt sind nach der Definition des Nationalen Bildungsberichtes „Bildung in Deutschland“ (2016) Kinder und Jugendliche, für die eine oder mehrere der sogenannten Risikolagen zutreffen:
    • soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
    • finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z.B. Transferleistungen),
    • bildungsbezogene Risikolage (z.B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

    Die Erreichung dieser Zielgruppe ist zentrale Aufgabe im Rahmen des Programms. Grundsätzlich stehen die Projekte allen Kindern und Jugendlichen offen, die Mehrheit der Beteiligten sollte aber der Zielgruppe des Programms angehören. Die Entscheidung, ob in altersspezifischen oder altersgemischten Gruppen gearbeitet wird, obliegt dem lokalen Bündnis und richtet sich nach den spezifischen Anforderungen vor Ort.

    Das Programm richtet sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche im Altersspektrum ab 3 bis 18 Jahre. Als bildungsbenachteiligt gelten in diesem Programm Kinder und Jugendliche, denen durch finanzielle und soziale Risiken und/oder ein bildungsfernes Elternhaus der Zugang zu Angeboten der Kulturellen Bildung erschwert ist. Bildungsbenachteiligt sind nach der Definition des Nationalen Bildungsberichtes „Bildung in Deutschland“ (2016) Kinder und Jugendliche, für die eine oder mehrere der sogenannten Risikolagen zutreffen:
    • soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
    • finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z.B. Transferleistungen),
    • bildungsbezogene Risikolage (z.B. Eltern sind formal gering qualifiziert).

    Die Erreichung dieser Zielgruppe ist zentrale Aufgabe im Rahmen des Programms. Grundsätzlich stehen die Projekte allen Kindern und Jugendlichen offen, die Mehrheit der Beteiligten sollte aber der Zielgruppe des Programms angehören. Die Entscheidung, ob in altersspezifischen oder altersgemischten Gruppen gearbeitet wird, obliegt dem lokalen Bündnis und richtet sich nach den spezifischen Anforderungen vor Ort.

  • Zentraler Bestandteil der Konzeption von »tanz + theater machen stark« ist die Kombination von Fachkräften mit unterschiedlichen Kompetenzen. Diese Fachkräfte sind wiederum den Fachpartnern im Bündnis zuzuordnen. Als Fachpartner ist die Institution zu verstehen, d.h. etwa das Jugendzentrum oder das Theater. Die Fachpartner wiederum können Fachkräfte engagieren bzw. aus dem Kreis ihrer Mitarbeiter bereitstellen.

    Die Kombination von künstlerischem und pädagogischem Fachpartner ermöglicht eine Arbeitsweise, die auf der einen Seite von der prozesshaften Herangehensweise der künstlerischen Fachkraft und auf der anderen Seite von der Erfahrung der pädagogischen Fachkraft im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen profitiert. Da hier von unterschiedlichen Kompetenzen ausgegangen wird, die sich sinnvoll ergänzen, sollte die Zusammenarbeit der Fachpartner auf Augenhöhe stattfinden und der pädagogische Fachpartner in alle Prozesse des Projektes eingebunden sein.

    Um diese Zusammenarbeit auch finanziell zu dokumentieren, enthalten alle Programmbausteine Honorare für künstlerische und pädagogische Fachkräfte. Wenn die Zusammenarbeit auch auf andere Weise sichergestellt werden wird, kann in Absprache mit der Projektkoordination auch ein Honorar entfallen und die dadurch freiwerdenden Mittel können umgewidmet werden.

    Zentraler Bestandteil der Konzeption von »tanz + theater machen stark« ist die Kombination von Fachkräften mit unterschiedlichen Kompetenzen. Diese Fachkräfte sind wiederum den Fachpartnern im Bündnis zuzuordnen. Als Fachpartner ist die Institution zu verstehen, d.h. etwa das Jugendzentrum oder das Theater. Die Fachpartner wiederum können Fachkräfte engagieren bzw. aus dem Kreis ihrer Mitarbeiter bereitstellen.

    Die Kombination von künstlerischem und pädagogischem Fachpartner ermöglicht eine Arbeitsweise, die auf der einen Seite von der prozesshaften Herangehensweise der künstlerischen Fachkraft und auf der anderen Seite von der Erfahrung der pädagogischen Fachkraft im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen profitiert. Da hier von unterschiedlichen Kompetenzen ausgegangen wird, die sich sinnvoll ergänzen, sollte die Zusammenarbeit der Fachpartner auf Augenhöhe stattfinden und der pädagogische Fachpartner in alle Prozesse des Projektes eingebunden sein.

    Um diese Zusammenarbeit auch finanziell zu dokumentieren, enthalten alle Programmbausteine Honorare für künstlerische und pädagogische Fachkräfte. Wenn die Zusammenarbeit auch auf andere Weise sichergestellt werden wird, kann in Absprache mit der Projektkoordination auch ein Honorar entfallen und die dadurch freiwerdenden Mittel können umgewidmet werden.

  • Der Kooperationsvertrag ist Bestandteil des Antrags für ein Projekt im Rahmen von "tanz + theater machen stark". Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist er so etwas wie eine Absichtserklärung, in der alle Bündnispartner ihre Rollen im Projekt festlegen. Im Kooperationsvertrag sollte auch festgelegt werden, welcher Bündnispartner welche Leistungen und welche Infrastruktur kostenlos in das Projekt einbringt. Finanzielle Verabredungen zwischen den Bündnispartnern sind nicht förderfähig und können deshalb auch nicht Gegenstand des Kooperationsvertrages sein. Hier findet sich ein Muster für den Kooperationsvertrag. Wenn einer der Bündnispartner eine Schule ist, muss zusätzlich die Anlage "Bündnispartner Schule" eingereicht werden.

    Der Kooperationsvertrag ist Bestandteil des Antrags für ein Projekt im Rahmen von "tanz + theater machen stark". Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist er so etwas wie eine Absichtserklärung, in der alle Bündnispartner ihre Rollen im Projekt festlegen. Im Kooperationsvertrag sollte auch festgelegt werden, welcher Bündnispartner welche Leistungen und welche Infrastruktur kostenlos in das Projekt einbringt. Finanzielle Verabredungen zwischen den Bündnispartnern sind nicht förderfähig und können deshalb auch nicht Gegenstand des Kooperationsvertrages sein. Hier findet sich ein Muster für den Kooperationsvertrag. Wenn einer der Bündnispartner eine Schule ist, muss zusätzlich die Anlage "Bündnispartner Schule" eingereicht werden.

  • Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können selbstverständlich Teil eines Bündnisses im Rahmen von »tanz + theater machen stark« sein. Die Zusammenarbeit unterliegt aber klaren Regeln. Diese ergeben sich aus den unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildung. Dieses Programm wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Deshalb müssen in der Durchführung die Regeln beachtet werden, die für den Bund gelten.

    Bündnisse im schulischen Kontext müssen Folgendes beachten:

    1. Antragsteller/Zuwendungsempfänger für das Projekt/das Angebot muss ein außerschulischer Träger sein, der auch die Weisungsbefugnis für das eingesetzte Personal hat und während der Maßnahme die Aufsichtspflicht übernimmt.
    2. Das Projekt ist als neues und zusätzliches Angebot außerhalb des Unterrichtes konzipiert. Es ersetzt keine bereits vorhandenen Angebote.
    3. Projekttage oder Projektwochen an Schulen sind als Unterrichtszeit zu werten und können im Rahmen des Programmes nicht gefördert werden.
    4. Die Schülerinnen und Schüler können sich frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden. Wahlpflichtunterricht ist von der Förderung ausgeschlossen.
    5. Das Angebot darf nicht Bestandteil des Regelunterrichtes und/oder des Lehrplanes des jeweiligen Bundeslandes (Stundentafel) sein sowie des vom Land finanzierten Ganztagsschulbetriebs sein und nicht in die Notengebung einfließen.
    6. Maßnahmen im Rahmen des offenen, gebundenen bzw. verlässlichen Ganztagsbetriebs können gefördert werden, wenn sie alle unter Punkt 1 bis 5 genannten Voraussetzungen erfüllen.
    7. Projekttage und Projektwochen von Schulen, Teilen der Schulen bzw. einzelnen Klassen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
    8. Die unter Punkt 2 bis 5 genannten Bedingungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (siehe Vorlage für Schulen).
    9. Die verantwortliche Planung und Durchführung des Projektes übernimmt der außerschulische Träger.

    Bündnisse, die mit Kindertagesstätten, Horten oder Kindergärten zusammenarbeiten müssen folgendes beachten:

    1. Durch das Angebot darf der Betreuungsschlüssel nicht verändert werden. Das Projekt wird von Fachkräften der externen Bündnispartner durchgeführt. Das Personal der Kindertagesstätte, des Hortes oder des Kindergartens kann das Projekt begleiten, wenn es nicht für die Betreuung anderer Gruppen benötigt wird.
    2. Das geplante Projekt ist zusätzlich zum Regelbetrieb der Einrichtung, andere Betreuungsgruppen laufen parallel weiter.
    3. Die Entscheidung für die Teilnahme am Projekt wird von jedem bzw. für jedes Kind individuell getroffen.
    4. Das Projekt ist höchstens bis zu drei Monaten in den Tages- bzw. Wochenbetrieb der Einrichtung integriert.
    5. Die unter Punkt 1 bis 4 genannten Bedingungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (siehe Vorlage für Kindertagesstätte, Hort oder Kindergarten).

    Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können selbstverständlich Teil eines Bündnisses im Rahmen von »tanz + theater machen stark« sein. Die Zusammenarbeit unterliegt aber klaren Regeln. Diese ergeben sich aus den unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bildung. Dieses Programm wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Deshalb müssen in der Durchführung die Regeln beachtet werden, die für den Bund gelten.

    Bündnisse im schulischen Kontext müssen Folgendes beachten:

    1. Antragsteller/Zuwendungsempfänger für das Projekt/das Angebot muss ein außerschulischer Träger sein, der auch die Weisungsbefugnis für das eingesetzte Personal hat und während der Maßnahme die Aufsichtspflicht übernimmt.
    2. Das Projekt ist als neues und zusätzliches Angebot außerhalb des Unterrichtes konzipiert. Es ersetzt keine bereits vorhandenen Angebote.
    3. Projekttage oder Projektwochen an Schulen sind als Unterrichtszeit zu werten und können im Rahmen des Programmes nicht gefördert werden.
    4. Die Schülerinnen und Schüler können sich frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden. Wahlpflichtunterricht ist von der Förderung ausgeschlossen.
    5. Das Angebot darf nicht Bestandteil des Regelunterrichtes und/oder des Lehrplanes des jeweiligen Bundeslandes (Stundentafel) sein sowie des vom Land finanzierten Ganztagsschulbetriebs sein und nicht in die Notengebung einfließen.
    6. Maßnahmen im Rahmen des offenen, gebundenen bzw. verlässlichen Ganztagsbetriebs können gefördert werden, wenn sie alle unter Punkt 1 bis 5 genannten Voraussetzungen erfüllen.
    7. Projekttage und Projektwochen von Schulen, Teilen der Schulen bzw. einzelnen Klassen können grundsätzlich nicht gefördert werden.
    8. Die unter Punkt 2 bis 5 genannten Bedingungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (siehe Vorlage für Schulen).
    9. Die verantwortliche Planung und Durchführung des Projektes übernimmt der außerschulische Träger.

    Bündnisse, die mit Kindertagesstätten, Horten oder Kindergärten zusammenarbeiten müssen folgendes beachten:

    1. Durch das Angebot darf der Betreuungsschlüssel nicht verändert werden. Das Projekt wird von Fachkräften der externen Bündnispartner durchgeführt. Das Personal der Kindertagesstätte, des Hortes oder des Kindergartens kann das Projekt begleiten, wenn es nicht für die Betreuung anderer Gruppen benötigt wird.
    2. Das geplante Projekt ist zusätzlich zum Regelbetrieb der Einrichtung, andere Betreuungsgruppen laufen parallel weiter.
    3. Die Entscheidung für die Teilnahme am Projekt wird von jedem bzw. für jedes Kind individuell getroffen.
    4. Das Projekt ist höchstens bis zu drei Monaten in den Tages- bzw. Wochenbetrieb der Einrichtung integriert.
    5. Die unter Punkt 1 bis 4 genannten Bedingungen sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (siehe Vorlage für Kindertagesstätte, Hort oder Kindergarten).

  • Gesucht werden Tanz- oder Theaterprojekte, die alle Schritte von der ersten Begegnung, über eine Recherche- und Probenphase bis hin zur Präsentations- und/oder Reflexionsphase gehen. Für jede Phase sind Programmbausteine definiert, in denen die Inhalte des Vorhabens durchgeführt werden können und die sich miteinander kombinieren lassen. Dabei fordern die einzelnen Programmbausteine einen unterschiedlich hohen Personal- und Zeitaufwand; er reicht vom Aufwand für zwei Personen (Phase 1 und 2) bis hin zu größeren Teams (Phase 3), von Tagesworkshops bis zu regelmäßigen Kursen über einen Zeitraum von 40 Wochen.

    Gesucht werden Tanz- oder Theaterprojekte, die alle Schritte von der ersten Begegnung, über eine Recherche- und Probenphase bis hin zur Präsentations- und/oder Reflexionsphase gehen. Für jede Phase sind Programmbausteine definiert, in denen die Inhalte des Vorhabens durchgeführt werden können und die sich miteinander kombinieren lassen. Dabei fordern die einzelnen Programmbausteine einen unterschiedlich hohen Personal- und Zeitaufwand; er reicht vom Aufwand für zwei Personen (Phase 1 und 2) bis hin zu größeren Teams (Phase 3), von Tagesworkshops bis zu regelmäßigen Kursen über einen Zeitraum von 40 Wochen.

Projekt- und Förderlisten

Sie können alle über "tanz + theater machen stark" geförderten Projekte in unseren Projekt- und Förderlisten einsehen.

Projektliste

In unserer Projektliste finden Sie alle "tanz + theater machen stark"-Projekte

Hier geht es zur Projektliste

Förderliste

In unserer Förderliste finden Sie alle von "tanz + theater machen stark" geförderten Projekte. 

Hier geht es zur Förderliste

Downloads

Für Antragsteller*innen und Interessierte: 

Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente zur Information, Bewerbung und Projektdurchführung der Förderperiode von 2018 - 2022.

Informationen zu Anträge in der dritten Förderphase ab 2023 erfolgen im Herbst 2022. 


 

Leitfaden (PDF)
Stand: 08.09.2021
Vor dem Ausfüllen der Projektskizze sollte der Leitfaden gelesen werden, der hier ebenfalls zum download bereitgestellt ist.

Projektskizze (PDF)
Stand: 08.09.2021
Antragsformular (Projektskizze) - Für die Be-antragung von Phase 3 ist zudem ein einseitiges Motivationsschreiben einzureichen.

Muster für die Kooperationsvereinbarung ohne Schulen, KITAs, Kindergärten und Horten (.doc)
Stand: 08.09.2021

Die Kooperationsvereinbarung ist zusammen mit der Projektskizze einzureichen. 

Hier gibt es 3 Varianten:

Muster Kooperationsvereinbarung ohne Schulen, KITAs, Kindergärten und Horten_v1 (.doc)

Muster Kooperationsvereinbarung ohne Schulen, KITAs, Kindergärten und Horten_v2 (.doc)

Muster Kooperationsvereinbarung ohne Schulen, KITAs, Kindergärten und Horten_v3 (.doc)

Bitte wählen Sie die für Ihr Bündnis zutreffende Kooperationsvereinbarung aus. Außerdem haben wir  noch ein Dokument mit Hinweisen zum Aufsetzen der Kooperationsvereinbarung bereitgestellt.

Bildgalerie aus den Projekten

tanz + theater machen stark

 

Haberproject - Fact or fake © AnnikaHellmuth

BadHonnef Tanzt - Junge ChoreografInnen © Sabine Große-Wortmann

ttms Fachtag 2022

Gremien

Das Team von tanz + theater machen stark prüft alle Projektskizzen auf Einhaltung der formalen Kriterien. Anschließend votieren die Regionaljurys unter besonderer Berücksichtigung der Bündnisqualität (regionale Kenntnis) über die Projekte ihrer Region. Die Bundesjury überprüft die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen und entscheidet endgültig über die Aufnahme in das Beratungsverfahren.

Bundes- & Regional-Fachstellen

Für die Informationen, Beratung und Fragen zum Programm stehen Ihnen regional und bundesweit folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Die Projektleitung für das Programm tanz + theater machen stark arbeitet in der Geschäftsstelle des Bundesverbands:

    Bundesverband Freie Darstellende Künste
    tanz + theater machen stark
    Dudenstraße 10 • im Hof Aufgang A • 10965 Berlin

    Telefon 030. 20 21 59 99 9
    Telefax 030. 20 21 59 99 5

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Projektleitung
    Eckhard Mittelstädt
    eckhard.mittelstaedt [at] darstellende-kuenste.de

    Verwaltung / Finanzen
    Katia Münstermann
    katia.muenstermann [at] darstellende-kuenste.de

    Finanzen / Öffentlichkeitsarbeit
    Sonja Linke
    sonja.linke [at] darstellende-kuenste.de

    Die Projektleitung für das Programm tanz + theater machen stark arbeitet in der Geschäftsstelle des Bundesverbands:

    Bundesverband Freie Darstellende Künste
    tanz + theater machen stark
    Dudenstraße 10 • im Hof Aufgang A • 10965 Berlin

    Telefon 030. 20 21 59 99 9
    Telefax 030. 20 21 59 99 5

    Ihre Ansprechpartner sind:

    Projektleitung
    Eckhard Mittelstädt
    eckhard.mittelstaedt [at] darstellende-kuenste.de

    Verwaltung / Finanzen
    Katia Münstermann
    katia.muenstermann [at] darstellende-kuenste.de

    Finanzen / Öffentlichkeitsarbeit
    Sonja Linke
    sonja.linke [at] darstellende-kuenste.de

  • (Fachstelle Nord) Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

    Landesverband Freier Theater in Niedersachsen
    Ansprechpartnerin: Martina von Bargen
    buendnisse-nord [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Nordost) Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

    Landesverband Freie Darstellende Künste Brandenburg
    Ansprechpartner: Frank Reich
    buendnisse-nordost [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle West) Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

    Verband Freie Darstellende Künste NRW
    Ansprechpartner: Harald Redmer
    buendnisse-west [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Ost) Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    Thüringer Theaterverband
    Ansprechpartnerin: Kathrin Schremb
    buendnisse-ost [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Süd) Baden-Württemberg, Bayern

    Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg
    Ansprechpartnerin: Maria Vetter
    buendnisse-sued [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Nord) Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

    Landesverband Freier Theater in Niedersachsen
    Ansprechpartnerin: Martina von Bargen
    buendnisse-nord [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Nordost) Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

    Landesverband Freie Darstellende Künste Brandenburg
    Ansprechpartner: Frank Reich
    buendnisse-nordost [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle West) Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

    Verband Freie Darstellende Künste NRW
    Ansprechpartner: Harald Redmer
    buendnisse-west [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Ost) Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    Thüringer Theaterverband
    Ansprechpartnerin: Kathrin Schremb
    buendnisse-ost [at] darstellende-kuenste.de

    (Fachstelle Süd) Baden-Württemberg, Bayern

    Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg
    Ansprechpartnerin: Maria Vetter
    buendnisse-sued [at] darstellende-kuenste.de

Regionaljurys

Die Zusammensetzung der Regionaljurys erfolgt auf Vorschlag der regionalen Fachstellen in Absprache mit den Landesverbänden und der Projektleitung von "tanz + theater machen stark". Der Vorstand des BFDK beruft die Regionaljurys.

  • (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

    Christoph Bautz (la profth Rheinland-Pfalz)
    Christine Brinkmann (ZAKK Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen)
    Jan Deck (laPROF Hessen)
    Harald Redmer
    (Verband Freie Darstellende Künste NRW e.V., Regionalfachstelle)

    (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

    Christoph Bautz (la profth Rheinland-Pfalz)
    Christine Brinkmann (ZAKK Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen)
    Jan Deck (laPROF Hessen)
    Harald Redmer
    (Verband Freie Darstellende Künste NRW e.V., Regionalfachstelle)

  • (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)

    Miriam Glöckler (Laft Berlin)
    Silke Lenz (Landesverband Freier Theater Mecklenburg-Vorpommern)
    Frank Reich (Landesverband Freier Theater Brandenburg, Regionalfachstelle)

    (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)

    Miriam Glöckler (Laft Berlin)
    Silke Lenz (Landesverband Freier Theater Mecklenburg-Vorpommern)
    Frank Reich (Landesverband Freier Theater Brandenburg, Regionalfachstelle)

  • (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

    Angela Mund (Lanze, Sachsen-Anhalt)
    Jana Schmück / Anne Dietrich (Tanzart Kirschau, Sachsen)
    Kathrin Schremb (stellwerk Weimar, Thüringen)

    (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

    Angela Mund (Lanze, Sachsen-Anhalt)
    Jana Schmück / Anne Dietrich (Tanzart Kirschau, Sachsen)
    Kathrin Schremb (stellwerk Weimar, Thüringen)

  • (Baden-Württemberg und Bayern)

    Gordana Ancic (Stuttgart)
    Niels Klaunick (München)
    Maria Vetter (LaFT BaWü, Regionalfachstelle)
    Ismene Schell (Stuttgart)

    (Baden-Württemberg und Bayern)

    Gordana Ancic (Stuttgart)
    Niels Klaunick (München)
    Maria Vetter (LaFT BaWü, Regionalfachstelle)
    Ismene Schell (Stuttgart)

  • (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)

    Anke Thiessen (Bremen)
    Sabine Lück (Schleswig-Holstein)
    Eva Maria Stüting (Hamburg)
    Gero Vierhuff (Niedersachsen)
    Martina von Bargen (LaFT Niedersachsen, Regionalfachstelle)

    (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)

    Anke Thiessen (Bremen)
    Sabine Lück (Schleswig-Holstein)
    Eva Maria Stüting (Hamburg)
    Gero Vierhuff (Niedersachsen)
    Martina von Bargen (LaFT Niedersachsen, Regionalfachstelle)

Bundesjury

Für das Programm "tanz + theater machen stark" hat der BFDK-Vorstand einen Bundesfachausschuss (Bundesjury) berufen. Ihm gehören ein Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbandes, je ein/e Vertreter/in der Regional-Fachstellen (insgesamt fünf) sowie drei weitere fachkundige Persönlichkeiten an.
Hinzu kommen beratend der Projektleiter von "tanz + theater machen stark".

  • Gordana Ancic (Tanz- und Theaterwerkstatt Ludwigsburg)
    (Regionalfachstelle Baden-Württemberg und Bayern)

    Christine Brinkmann (zakk, Düsseldorf)
    (Regionalfachstelle Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

    Prof. Dr. Dorothea Hilliger (HBK Braunschweig)

    Derya Kaptan (freie darstellende Künstlerin, Köln)

    Linda Müller (Bundesverband Tanz in Schulen, Köln)

    Frank Reich (Landesverband Brandenburg)
    (Regionalfachstelle Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)

    Kathrin Schremb (Stellwerk Weimar)
    (Regionalfachstelle Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

    Dr. Sandra Soltau (Geschäftsführung Bundesverband Freie Darstellende Künste)

    Eva Maria Stüting (KRASS Kultur Crash Festivals / Kunstwerk e.V.)

    als fachkundige Persönlichkeiten.

    Beratend nimmt teil:
    Eckhard Mittelstädt (Projektleiter tanz + theater machen stark)

    Gordana Ancic (Tanz- und Theaterwerkstatt Ludwigsburg)
    (Regionalfachstelle Baden-Württemberg und Bayern)

    Christine Brinkmann (zakk, Düsseldorf)
    (Regionalfachstelle Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

    Prof. Dr. Dorothea Hilliger (HBK Braunschweig)

    Derya Kaptan (freie darstellende Künstlerin, Köln)

    Linda Müller (Bundesverband Tanz in Schulen, Köln)

    Frank Reich (Landesverband Brandenburg)
    (Regionalfachstelle Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)

    Kathrin Schremb (Stellwerk Weimar)
    (Regionalfachstelle Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

    Dr. Sandra Soltau (Geschäftsführung Bundesverband Freie Darstellende Künste)

    Eva Maria Stüting (KRASS Kultur Crash Festivals / Kunstwerk e.V.)

    als fachkundige Persönlichkeiten.

    Beratend nimmt teil:
    Eckhard Mittelstädt (Projektleiter tanz + theater machen stark)