Solo-Selbstständige können jetzt Neustarthilfe 2022 beantragen
Seit dem 18. Januar 2022 können Solo-Selbständige aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 beantragen.