BFDK bekräftigt Notwendigkeit für soziale Absicherung darstellender Künstler*innen

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) begrüßt den Schritt der Kulturstaatsminister*innen der Länder, bundesweit einheitliche Regeln zur sozialen Absicherung freischaffender Künstler*innen schaffen zu wollen. Bereits seit 2015 setzt sich der BFDK für eine einheitliche Honoraruntergrenze ein. Mit dem Forschungsprojekt „Systemcheck“ nimmt der Bundesverband seit 2021 die Arbeitsbedingungen Freischaffender in den darstellenden Künsten auch wissenschaftlich in den Blick.

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 „Es ist ein gutes Gefühl, dass wir nach jahrelangem Einsatz für faire Arbeitsbedingungen und Honoraruntergrenzen in den darstellenden Künsten endlich die Politik auf unserer Seite wissen. Das Wissen, das wir in dieser langjährigen Arbeit erworben haben und bei „Systemcheck“ derzeit wissenschaftlich untermauern, teilen wir gern mit den politisch Verantwortlichen“, bekräftigt Helge-Björn Meyer aus der Geschäftsführung des BFDK.
 
„Über unsere Mitglieder haben wir engen Kontakt in die Freie Szene. Viele arbeiten ohne soziales Sicherheitsnetz. Die Pandemie hat diesen jahrelangen Missstand nur an die Oberfläche gebracht. Wir freuen uns, dass dies dazu geführt hat, dass endlich auf bundespolitischer Ebene Verbesserungen geschaffen werden“, erklärt Nina de la Chevallerie vom Vorstand des BFDK. Aktuell sind zwei Publikationen erschienen, die die Arbeitsrealitäten von Solo-Selbstständigen und Hybrid-Erwerbstätigen in den darstellenden Künsten aus wissenschaftlicher und aus der Praxis-Perspektive beleuchten. Sie können in unserer Mediathek heruntergeladen werden. Mehr zum Projekt „Systemcheck“ hier, mehr zum Thema Honoraruntergrenze hier.
 
NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen hat zum 1. Januar 2022 den Vorsitz der Kulturministerkonferenz (KMK) übernommen und von Beginn an klargestellt: „Bessere soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler ist unsere oberste Priorität.“ Auch die Bundesregierung verpflichtet sich im Koalitionsvertrag Solo-Selbstständige und hybrid Beschäftigte in der Kulturwirtschaft besser abzusichern und Mindesthonorierungen in die Förderrichtlinien des Bundes aufzunehmen. Derzeit entwickelt eine Expertengruppe der KMK einen Vorschlag für eine bundesweite Honoraruntergrenze. Juristische Möglichkeiten, über die Künstlersozialkasse auch eine Arbeitslosenversicherung anzubieten, werden aktuell geprüft.