Anträge auf Grundsicherung (Hartz IV) können das gesamte Jahr 2022 einfacher gestellt bzw. bewillgt werden.

Aktuelles

 

Die Regelungen für einen vereinfachten Zugang umfassen unter anderem:

  • den Verzicht auf eine Vermögensprüfung,
  • die Übernahme der real anfallenden Heiz- und Mietkosten, auch wenn diese über dem eigentlich als angemessen geltenden Satz liegen und
  • die vereinfachte Bewilligung vorläufiger Leistungen.

Die Regelungen galten zunächst bis Ende März und wurden am 23. Februar bis Ende Dezember 2022 verlängert.

Wichtige Fragen und Antworten zur vereinfachten Grundsicherung werden auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet (Hinweis: Stand 24.02.2022 wurde die geltenden Fristen hier noch nicht aktualisiert).